Warum habe ich noch keinen Rezeptcode erhalten?

Laut § 33a Abs. 3 SGB V gilt: Spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Verordnung muss die Krankenkasse den Zugangscode (Freischaltcode) an die Versicherte bzw. den Versicherten übermitteln. Wenn Sie das Rezept eingereicht haben und nach einer angemessenen Zeitspanne immer noch keinen Code erhalten haben, wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Ein DiGA-Rezept ist drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Stellen Sie sicher, dass Sie es innerhalb dieses Zeitraums einreichen.