Laut § 33a Abs. 3 SGB V gilt: Spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen
nach Eingang der Verordnung muss die Krankenkasse den Zugangscode
(Freischaltcode) an die Versicherte bzw. den Versicherten
übermitteln. Wenn Sie das Rezept eingereicht haben und nach einer
angemessenen Zeitspanne immer noch keinen Code erhalten haben, wenden
Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Ein DiGA-Rezept ist drei
Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Stellen Sie sicher, dass Sie es
innerhalb dieses Zeitraums einreichen.